Ich möchte Mitglied der Pistolenschützen Meggen werden
Alle Freunde des Schiesssportes sind bei uns jederzeit willkommen. Bedingt durch das Waffengesetz dürfen nur Schweizerbürger/innen aufgenommen werden oder Ausländer mit geregelten Voraussetzungen.
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige mindestens Inhaber der Niederlassungsbewilligung C benötigen eine Bewilligung, gestützt auf Art. 12 und Art. 34 der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung) vom 5. Dezember 2003 durch das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern.
Folgende Dokumente sind einzureichen:
- Auszug aus dem schweizerischen Strafregister (nicht älter als 2 Monate)
- Kopie des Ausweises der Niederlassungsbewilligung C
- Kopie des Personalausweises (Pass oder ID)
Dabei weisen wir darauf hin, dass nach Eidgenössischen Vorschriften ausländische Schützen keinerlei Anspruch auf die Bundesleistungen haben. Sie sind jedoch zum Bezug von Kaufmunition berechtigt.
Antrag auf Mitgliedschaft
Hiermit beantrage ich meine Mitgliedschaft bei den Pistolenschützen Meggen.
Im Fall einer Aufnahme in den Verein durch die Generalversammlung erkenne ich die Satzung des Vereins an. Mit den nachfolgenden Aufnahmebedingungen bin ich einverstanden und erkläre mich dazu bereit, dass im Rahmen der Vereinsverwaltung meine personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Die einmalige Schiessgebühr beträgt CHF 50.00 und wird spätestens beim zweiten Schiesstraining durch den Verein eingezogen.
Den Jahresbeitrag von CHF 180.00 (Jugendliche bis 18 Jahre und Studenten CHF 60.00) richtet sich an die verbleibenden Kalendermonate.